Vermutlich wisst ihr das alle selber, aber falls nicht:
Alle Eigenanteile für Krankheitskosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Zeile 103-105) geltend gemacht werden.
Dazu gehören auch Praxisgebühr, Rezeptgebühren, Eigenanteile vom Zahnersatz, Heilpraktiker und vieles mehr. Da das neue Jahr gerade erst begonnen hat, lohnt es sich, jeden Beleg zu sammeln. Infos:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htmDas Finanzamt ersetzt das nicht komplett, sondern nur zum Teil. Ein gewisser Prozentsatz des Einkommens wird als zumutbar angesehen. Wer wenig verdient, kommt schneller über die Belastungsgrenze als jemand, der viel verdient. Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_BelastungAlso bitte kein Geld verschenken und fleißig Belege sammeln! Da kommt einiges mehr zusammen als man meint. Gerade für Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen kann sich das lohnen!