Autor Thema: 5 tage-woche  (Gelesen 11749 mal)

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hoelscher(Guest)

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5 tage-woche
« am: 09. November 2007, 22:27:59 »
ich bin 50% schwerbehindert und habe 6 tage-Woche,
das heißt, ich muß 12 tage arbeiten um dann 2 Tage frei zu haben.
Ich habe gehört, ein Schwerbehinderter hat ein Recht auf 5 Tage-Woche.
Stimmt daß ??
ich habe 50 % und ein G im Ausweis :)

Offline Annette H.

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #1 am: 10. November 2007, 17:47:24 »
Damit kenne ich mich nicht aus, habe aber das hier gefunden:
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
Rechts in dem dunkelgrauen Kasten, das obere Urteil: kein Anspruch auf 5-Tage-Woche. Du kannst dich aber in die gesamte Seite ja mal einlesen, vielleicht gibt es auch Ausnahmen, die auf dich zutreffen. Viel Erfolg!

Offline stingray

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #2 am: 10. November 2007, 21:41:05 »
hi

soweit mir bekannt ist gibt es hier keine regellungen zu, weil das in den bereich der tarifvertragsfreiheit der unternehmen mit den gewerkschaften einen eingriff wäre der nicht zulässig ist.

ich habe hier auch einen link für dich wo du weitere infos bekommst. http://www.lvr.de/soziales/service/publikationen.htm

schau auch mal bei der hautseite vorbei.

wenn es einen betriebsrat gibt hast du den schonmal gefragt oder die gewerkschaft? die kennen sich damit aus.

mfg stingray

Offline René Schindler

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 19:27:54 »
Hallo Anette :-)

ich muss mich mal bei Dir für den überaus interessanten Link bedanken. Ich war recht erstaunt, was dort alles steht. Vielleicht liegt es auch daran, das ich mir zuwenig Zeit für solche Dinge nehme.

In Bezug dazu hab ich mal eine Frage, die mir vielleicht irgendeiner beantworten kann, da steht was von "Persönliches Budget", sollen damit die Kosten abgedeckt werden, die durch eine Behinderung entstehen und die durch die Krankenkassen nicht abgedeckt werden? (Haare, Esszimmer etc.)

Ich würd mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich auf die Sprünge helfen könnte.

Danke und liebe Grüße, René


Zitat
Damit kenne ich mich nicht aus, habe aber das hier gefunden:
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
Rechts in dem dunkelgrauen Kasten, das obere Urteil: kein Anspruch auf 5-Tage-Woche. Du kannst dich aber in die gesamte Seite ja mal einlesen, vielleicht gibt es auch Ausnahmen, die auf dich zutreffen. Viel Erfolg!
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Offline stingray

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #4 am: 23. Januar 2008, 11:31:27 »
Hallo Rene,

hast du auch den link gelesen von Karin Evers-Meyer?
Dort ist das etwas nähr beschrieben.
So wie ich das verstehe bezieht sich das auf Menschen die für das tägliche leben Unterstützung von Dienstleistern wie Fahrdienst, Häuslicheraumpflege usw benötigen und sich diese Leistungen selber Einkaufen dürfen und dafür ein Budget haben.


Mfg stingray

Offline Annette H.

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #5 am: 23. Januar 2008, 14:25:11 »
Zitat
Hallo Anette :-)
ich muss mich mal bei Dir für den überaus interessanten Link bedanken.

Gerne, Rene. Ich bin ja immer froh, wenn wir uns hier gegenseitig helfen. Danke für das Lob!

Weitere Kenntnisse zum Thema habe ich aber leider nicht...

Offline Andrea Burk

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Persönliches Budget
« Antwort #6 am: 29. Januar 2008, 19:42:27 »
Folgendes las ich heute in meiner Zeitung:

Seit Jahresbeginn haben behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget.

 Diese Geldleistung, die auf Antrag ausgezahlt wird, soll Behinderten ermöglichen, die Notwendige Betreuung und Pflege, aber auch besondere Leistungen zur Wiedereingliederung nach eigenem Ermessen zu planen. Aufwendungen für den täglichen Lebensunterhalt und Unterkunft sind nicht abgedeckt....

Das Budget soll nicht höher sein als die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen.

Der Antrag kann bei Krankenkassen, bei der Arbeitsagentur oder auch bei Servicestellen der Rehaträger gestellt werden.
www.budget.bmas.de
www.reha-servicestellen.de

Offline Elke

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #7 am: 05. Februar 2008, 20:01:14 »
Sehr interessant, habe mir gleich mal die Broschüre dazu schicken lassen.

Es werden auch einmalige Dinge gezahlt.
Da fällt mir ein: Klimaanlage...

Mal sehen, wie das in der Praxis abläuft........................?!

Gruß Elke




Offline Andrea Burk

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #8 am: 05. Februar 2008, 21:17:37 »
Cool, du bleibst am Ball! Vielen Dank.
Andrea

Offline stingray

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #9 am: 28. Mai 2008, 12:36:48 »
@ hoelscher

hallo nach dem ich ein seminar zur vertrauensperson für schwerbehinderte (betriebsrath für angelegenheiten der schwerbehinderte) habe ich erfahren das im Sozialen gesetzbuch nr 9 in §124 steht das der schwerbehinderte mehrarbeit ablehnen kann. was ist mehrarbeit, bei einer jahres arbeitzeit ist das schwierig zu sagen. das steht im arbeitzeitgesetz drinnen unter §3, da heisst es singemäss ein werktag hat 8 arbeitsstunden ohne pausen. somit gilt das auch für den samstag.

mfg stingray

Offline Mustafa

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #10 am: 21. Mai 2016, 04:52:44 »
Hi Stingray was bedeutet das jetzt Konkret also ich habe mich beim Integrationsamt erkundigt ich kann mit 50% Prozent mehr Abreit ablehnen das heißt der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen das ich nicht mehr als 8 stunden am tag Arbeite wir haben auch eine 6 tage Woche jetzt würde ich gerne wissen muss ich ich die 6 tage Arbeiten ich denke schon oder? solange die 8 stunden nicht überschritten werden? Gruß Mustafa

Offline Mustafa

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Re: 5 tage-woche
« Antwort #11 am: 21. Mai 2016, 05:23:46 »
Hier habe ich etwas gefunden


Mehrarbeit

FÜR WEN? Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen
WER GEWÄHRT? Arbeitgeber
WO STEHT'S? § 124 SG B IX

Der Begriff der [ch132]Mehrarbeit" ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach versteht man unter Mehrarbeit die Zeit, die über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich (= 48 Stunden pro Woche) hinaus geht.

Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit
stellt damit keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs
der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX dar. Von Mehrarbeit sind schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Mitarbeiter auf ihr Verlangen freizustellen. Diese Regelung gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, nicht aber für Beamte, da diese nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (9 AZR 462 / 01 vom 3. Dezember 2002) den besonderen Schutzzweck des § 124 SGB IX hervorgehoben. Dies gilt, da die vor allem aus tariflichen Gründen
eingeführten Arbeitszeitverkürzungen den Schutz des schwerbehinderten Menschen vor Überbeanspruchungen nicht berücksichtigen. Die Arbeitszeitverkürzungen gehen immer einher mit Flexibilisierungsregelungen, die vielfach eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus ermöglichen. Die Möglichkeit der Ablehnung von Mehrarbeit und der Anspruch aus § 81 Absatz 4 Nummer 4 SGB IX auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeit können daher für den Arbeitgeber die Pflicht ergeben, die Arbeitzeit eines schwerbehinderten Mitarbeiters auf acht Stunden täglich und eine Fünf-Tage-Woche zu beschränken, wenn dies für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich ausdrücklich nur auf Beschäftigte, die sich nicht in einem besonderen Dienstverhältnis befinden.

Das Recht auf Ablehnung der Mehrarbeit begründet aber kein Ablehnungsrecht für Überstunden (Arbeitszeit, die über die tarifliche oder arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht), Nachtarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Die Mitarbeiter muss der Heranziehung durch den Arbeitgeber zur Mehrarbeit ohne schuldhaftes Zögern widersprechen. Er kann nicht einfach wegbleiben oder den Arbeitsplatz am Ende der regelmäßigen Arbeitszeit verlassen.

Entnommen der Broschüre "Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für (schwer-) behinderte Menschen - 34. aktualisierte Auflage - Stand: September 2012 - des LWL-Integrationsamt Westfalen.

 

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