Autor Thema: EEC, Kosten für Zahnersatz  (Gelesen 5304 mal)

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Offline Nic Ole

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EEC, Kosten für Zahnersatz
« am: 23. Februar 2009, 13:58:27 »
hallo,

seit der geburt meines sohnes weiss ich, dass er und ich eec haben.

ich habe u. a. ein nicht komplettes gebiss (es fehlen die weisheitszähne und und einige bleibende zähne, wo ich noch z. t. milchzähne stehen habe).

mich beschäftigt schon seit langem die frage, ob ich mir meine zähne machen lassen soll. es besteht vermutlich rein medizinisch keine absolute notwendigkeit dazu, aber ich fühle mich schon seit vielen jahren nicht schön damit. abgesehen davon habe ich ja auch bereits unten statt der eckzähne lücken.

aber leider ist zahnerstz, überkronung der frontzähne usw ja sehr teuer.
jetzt würde mich mal interessieren, ob man mit ed/eec von der kasse solchen zahnersetz bezahlt bekommt?

könnt ihr mir hierzu weiter helfen?

vielen dank schonmal,
VG, nic
Nicole (EEC) aus Leipzig, mit Zwillingen (davon ein Zwilling ebenfalls mit EEC)

Offline Annette H.

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Re: EEC, Kosten für Zahnersatz
« Antwort #1 am: 23. Februar 2009, 20:25:06 »
Hi Nic,
schlechte Nachrichten. Für Kronen, Brücken und Prothesen bekommen wir nur den gleichen Festzuschuss wie alle anderen Versicherten, also zwischen 50 und 65% der Regelversorgung (je nach Bonusheft). Regelversorgung bedeutet, dass es die einfachste Ausführung ist, Schnickschnack kostet extra und den musst du allein zahlen. Wenn du einen engagierten Zahnarzt findest und er bereit ist, seitenlange Begründungen zu schreiben (oder gute Beziehungen hat), dann kannst du vielleicht eine Sonderregelung bewirken. Aber du hast keinerlei Anspruch darauf.

Ausnahme: Implantate. Diese werden bei bestätigter Diagnose ED komplett bezahlt, aber nur dann, wenn konventioneller Zahnersatz nicht möglich ist. Das müsste dann der Zahnarzt entsprechend begründen.

Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten habe. Es ist sehr, sehr ungerecht und wir versuchen auch, das Gesetz zu unseren Gunsten zu ändern. Leider finden wir wenig Gehör...

Ich drücke dir die Daumen!  :)

Offline Nic Ole

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Re: EEC, Kosten für Zahnersatz
« Antwort #2 am: 23. Februar 2009, 20:41:18 »
hallo annette,

vielen dank für deine aufschlussreiche antwort - aber du hast recht; das sind wirklich schlechte nachrichten!  >:(

mit meinem sohn haben wir ja schon so viel durch und niemand kannte bisher das syndrom eec (auch 95% der ärzte nicht), da haben wir schon so viel mit ärzten und kasse diskutieren müssen.

nun dachte ich auch mal an meine eigene situation, wie ich z. b. stets von zahnärzten zu hören bekam, was ich doch für kleine, weche zähne usw hätte. erst seit 3 jahren habe ich eine erklärung dafür (also den syndrom-namen für die symptome) und erst jetzt komme ich dazu, mich mal um mich selbst zu kümmern.... naja und dann diese nachricht, dass auch hier nix zu holen ist. es ist schon ärgerlich!

weisst du denn, welche besonderheiten die anderen erwachsenen betroffen für sich durchsetzen konnten (irgendwelche finanzielle hilfen, nachteilsausgleich o. ä.)? (ich habe noch ein funken hoffnung  ;) )

und hat vielleicht jemand sschon eine formulierung für deratige ausnahmeanträge daheim liegen, die er mir zumailen könnte?

danke und Vg, nic
Nicole (EEC) aus Leipzig, mit Zwillingen (davon ein Zwilling ebenfalls mit EEC)

Offline Annette H.

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Re: EEC, Kosten für Zahnersatz
« Antwort #3 am: 23. Februar 2009, 22:28:54 »
Hallo Nic,

kaum jemand hat mehr als den Regelsatz bekommen, da kann nur der Zahnarzt eine individuelle Begründung versuchen.

Ach so, das hab ich noch vergessen: es gibt keine medizinischen Ausnahmen, sehr wohl aber eine Hilfe für Einkommensschwache. Die bekommen den doppelten Festzuschuss. Ich weiß jetzt nicht, wie da die Einkommensgrenze ist, aber bestimmt so niedrig, dass du nicht darunter fällst.  :'(

Auch gilt der Betrag nicht für die 2%-Zuzahlungsgrenze, die man für Medikamentenzuzahlungen leisten muss (für uns als Chroniker 1%). Sonst könnte man so einen Teil wiederbekommen. Aber: ist nicht.

Eine private Zusatzversicherung wäre gut, aber da gibt es hohe Beitrags-Aufschläge wegen fehlenden Zähnen. Da bei dir keine Zähne fehlen, könnte man vielleicht den Sonderfall verschweigen und ganz normale Kronen abrechnen. Aber wenn du jetzt eine Versicherung abschließt, leistet die erst in (ca.) 4 Jahren höhere Beträge, das ist ganz verzwickt. Wenn es dir gelingt, eine ohne Zuschläge abzuschließen, würde ich dir das empfehlen (für die Zukunft). (das ist kein offizieller Rat vom Verein, sondern meine private Meinung)

Du kannst die Eigenanteile der Zahnersatz-Rechnung(en) bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, das ist das einzige, was man machen kann... Auch andere Belege, die wegen des Syndroms anfallen, immer sammeln.

 

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