Hallo Nic,
kaum jemand hat mehr als den Regelsatz bekommen, da kann nur der Zahnarzt eine individuelle Begründung versuchen.
Ach so, das hab ich noch vergessen: es gibt keine
medizinischen Ausnahmen, sehr wohl aber eine Hilfe für
Einkommensschwache. Die bekommen den doppelten Festzuschuss. Ich weiß jetzt nicht, wie da die Einkommensgrenze ist, aber bestimmt so niedrig, dass du nicht darunter fällst.
Auch gilt der Betrag nicht für die 2%-Zuzahlungsgrenze, die man für Medikamentenzuzahlungen leisten muss (für uns als Chroniker 1%). Sonst könnte man so einen Teil wiederbekommen. Aber: ist nicht.
Eine private Zusatzversicherung wäre gut, aber da gibt es hohe Beitrags-Aufschläge wegen fehlenden Zähnen. Da bei dir keine Zähne fehlen, könnte man vielleicht den Sonderfall verschweigen und ganz normale Kronen abrechnen. Aber wenn du jetzt eine Versicherung abschließt, leistet die erst in (ca.) 4 Jahren höhere Beträge, das ist ganz verzwickt. Wenn es dir gelingt, eine ohne Zuschläge abzuschließen, würde ich dir das empfehlen (für die Zukunft). (das ist kein offizieller Rat vom Verein, sondern meine private Meinung)
Du kannst die Eigenanteile der Zahnersatz-Rechnung(en) bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, das ist das einzige, was man machen kann... Auch andere Belege, die wegen des Syndroms anfallen, immer sammeln.